Aufgabenstellung
Schulung und Coaching von Mitarbeitern und/oder Betriebsräten zum Zwecke der Errichtung einer innerbetrieblichen Sozialberatung
mit folgenden Schwerpunkten:
- Kommunikation
- Konflikttraining und –beratung
- Mobbing
- Krankheit im Arbeitsverhältnis
- Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch im Betrieb
Das Konzept „Betriebliche Sozialberatung“ richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte die in der innerbetrieblichen Sozialberatung mit den einschlägigen Beratungsfeldern (s. o.) tätig werden wollen.
Staatliche Anerkennung gemäß BetrVG
Das Konzept „Betriebliche Sozialberatung“ ist von den obersten Landesbehörden als geeignet anerkannt worden.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Für Betriebsräte, die zum teilnahmeberechtigten Personenkreis gehören, muss der Arbeitgeber die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss tragen.
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